Wir haben das Manifest «Menschen schützen - auch an den Grenzen!» von «Beim Namen nennen» unterzeichnet. Unterschreibe auch du noch heute und unterstütze unsere Petition, mit der wir uns gegen die menschenunwürdigen Verschärfungen des geplanten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) aussprechen!

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Im Jahr 2023 sind nach UN-Angaben weltweit so viele Menschen auf der #Flucht gestorben wie seit Beginn der Erhebung im Jahr 2014 nicht. Es sind mindestens 8565 Personen. Menschen mussten ihre Heimat verlassen, weil sie vor Kriegen, Konflikten, Verfolgung oder anderen lebensbedrohenden Umständen flüchten. Sie verloren ihr Leben auf der Suche nach einem sicheren Ort.

Gleichzeitig hat die EU im Dezember 2023 eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beschlossen (GEAS). Es sieht Verschärfungen vor – geflüchtete Menschen, darunter auch Familien mit Kindern, sollen an den EU-Aussengrenzen in riesigen Lagern unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden, um sie möglichst rasch abzuschieben. Die geplanten Massnahmen drohen die Grundprinzipien nationaler, europäischer und internationaler Rechtsabkommen zu verletzen, die jedem Menschen zustehen.

MANIFEST: «Menschen schützen - auch an den Grenzen»

Die im Dezember 2023 beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) steht vor der Umsetzung.[1] Sie sieht unter anderem vor:

  • dass geflüchtete Menschen, auch Familien mit Kindern, an den EU-Aussengrenzen in riesigen Flüchtlingslagern unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden;
  • dass dort Grenzverfahren ohne genügenden Rechtsschutz stattfinden. Diese Verfahren sollen, u.a. für alle Menschen durchgeführt werden, die aus einem Land kommen, für das es weniger als 20% Chance auf Asyl gibt. Ziel ist es, mit schnellen Ablehnungen und Rückführungen in das Heimatland oder ein vermeintlich sicheres Drittland, weitere Schutzsuchende abzuschrecken;
  • dass die Personen, denen ein reguläres Asylverfahren gewährt wird, unter gewissen Bedingungen nach einem Verteilschlüssel den europäischen Ländern zugewiesen werden. Die Länder, die niemanden aufnehmen wollen, können sich davon freikaufen oder Personal an die Aussengrenzen schicken.

Damit werden Symptome statt Ursachen bekämpft. Migration lässt sich so nicht verhindern und die verheerenden Zustände an den EU-Aussengrenzen (wie z.B. in Griechenland) werden nicht verbessert – im Gegenteil. Das neue GEAS hat für Schutzsuchende drastische Verschlechterungen zur Folge. Die geplanten Massnahmen verletzen die Grundprinzipien nationaler, europäischer und internationaler Rechtsabkommen, die jedem Menschen aufgrund seines Menschseins zustehen.[2]

Die Entwicklungen an den EU-Aussengrenzen gehen auch die Schweiz etwas an, nicht bloss aufgrund des Schengen- und des Dublin-Abkommens, sondern auch als Geburtsstätte der Genfer Flüchtlingskonvention. Der Abbau von Grundrechten bedroht uns alle! Wir sagen: Nicht in unserem Namen! Wir wollen eine offene Gesellschaft und sagen Nein zu Abschreckung und Abschottung! Es braucht eine angstfreie, zukunftsweisende Gestaltung der Migration.

Wir fordern den Bundesrat/die Bundesregierung auf,

  • sich im Rahmen unserer Schengen/Dublin-Assoziierung für die Einhaltung von Menschenrechtsstandards und die vollumfängliche Respektierung der Rechte von Asylsuchenden einzusetzen;
  • die Aushöhlung der Genfer Flüchtlingskonvention und weiterer völkerrechtlicher Verträge konsequent sowohl im innen- als auch im aussenpolitischen Kontext zu bekämpfen;
  • im Rahmen des Solidaritätsmechanismus freiwillig eine angemessene Zahl Asylsuchende zu übernehmen.

Die Anerkennung der Würde und der gleichen Rechte aller Menschen ist die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt. Gefragt sind Schritte, die in diese Richtung führen.

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[1] Nach der Einigung im Europarat vom 8. Februar 2024 und der Zustimmung des zuständigen Ausschusses des europäischen Parlaments am 14. Februar, hat die Plenarversammlung des Parlaments am 10. April der Vorlage zugestimmt.
[2] Gefährdet sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Art. 9: Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden; Art. 14: Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu geniessen. In der Europäischen Menschenrechtskonvention: Art. 3: Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden; Art. 5: Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. In der Genfer Flüchtlingskonvention: Art. 33,1: Keiner der vertragschliessenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit (...) bedroht sein würde.

Erstunterzeichnende Organisationen: Aktionsgruppe Nothilfe, AsyLex, Be Aware And Share (BAAS), Begegnung mit Menschen auf der Flucht, Beim Namen nennen, Bündnis noGEAS, Campax, ChristNet, Demokratische Jurist*innen der Schweiz, Freiplatzaktion Basel, Frieda - die feministische Friedensorganisation (ehemals cfd), humanrights.ch, Jesuiten-Flüchtlingsdienst Schweiz, IAMANEH, medico international schweiz, netzwerk migrationscharta.ch,  Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, Seebrücke Schweiz, solinetze.ch, sosf - Solidarité sans frontières, Verein Offenes Scherli

Erstunterzeichnende Personen: Alec von Graffenried, Anni Lanz, Balthasar Glättli, Carlo Sommaruga, Cécile Bühlmann, Cédric Wermuth, Christoph Sigrist, Delphine Klopfenstein Broggini, Elham Manea, Greis, Jacques Poget, Jean Ziegler und Erica Deuber Ziegler, Jean-Marie Lovey, Kaspar Surber, Lara Stoll, Lisa Mazzone, Mario Botta, Mattea Meyer, Michael Elsener, Milo Rau, Norbert Valley, Omri Ziegele, Paul Rechsteiner, Ralph Kunz, Rubin Gjeci, Ruth-Gaby Vermot-Mangold, Vania Alleva, Xavier Koller

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