Schweizer Banken behindern die Arbeit von Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe. Unter dem Vorwand von Reputationsrisiken blockieren Schweizer Banken internationale und nationale Banküberweisungen, sobald bestimmte Länder (u.a. Kuba, Kurdistan, Irak, Syrien) im Betreff vorkommen. So verhindern sie nicht nur direkte Hilfslieferungen in diese Länder, sondern schränken auch die Spendeneinnahmen und das Alltagsgeschäft von Entwicklungs- und Solidaritätsorganisationen in der Schweiz ein. 

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Seit mehreren Jahren haben Schweizer Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe Schwierigkeiten bei der Überweisung von Geldern in Länder, die Wirtschaftssanktionen oder Embargos unterworfen sind. In letzter Zeit betreffen diese Barrieren vermehrt auch Überweisungen innerhalb der Schweiz und in Schweizer Franken: Ob es sich um (private oder institutionelle) Spenden, Rechnungszahlungen oder Mitgliedsbeiträge handelt, mehrere Banken blockieren Transaktionen, auch wenn die Gelder nicht direkt in die von Sanktionen betroffenen Länder fliessen, sondern für die Arbeit der Organisation in der Schweiz bestimmt sind.

Wenn eine Region und ihre Bevölkerung von Katastrophen heimgesucht werden, wie jüngst die Türkei und Syrien von den verheerenden Erdbeben, müssen Hilfsorganisationen schnell und ohne bürokratische Hürden handeln können. Moderne Kommunikationsmittel und elektronische Zahlungssysteme helfen dabei. Gleichzeitig können moderne Technologien der Hilfe jedoch auch Steine in den Weg legen. Das Banknachrichtensystem SWIFT beispielsweise kann jegliche Transaktionen blockieren, sobald ein Begriff verwendet wird, der auf einer sogenannten "schwarzen Liste" auftaucht.

Laut der UN-Sonderberichterstatterin über die negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmassnahmen auf die Menschenrechte "hat die Angst vor US-Sanktionen viele ausländische Unternehmen und Finanzinstitute dazu veranlasst, sich aus Gründen der Risikominimierung übermässig an die Sanktionen zu halten", was deren Auswirkungen auf die Menschenrechte noch verschlimmere.1 Als Folge verabschiedete der UN-Sicherheitsrat, dessen Vorsitz die Schweiz diesen Mai innehat, am 2. Dezember 2022 die Resolution 2664, die eine dauerhafte Ausnahme für humanitäre Hilfe von seinen Sanktionsregelungen vorsieht. Demnach sollten Banken und Finanzinstitute nun Überweisungen in Regionen, die Sanktionsregelungen unterliegen, ermöglichen, wenn diese humanitären Charakter haben oder von als gemeinnützig anerkannten Organisationen oder Vereinigungen durchgeführt werden. In der Praxis halten die Blockaden von Schweizer Banken jedoch an, insbesondere bei Überweisungen innerhalb der Schweiz.

Der bisherige Versuch, mit den Banken in Dialog zu treten, hat keine Resultate gebracht. Deshalb haben sich die Organisationen Centrale Sanitaire Suisse Romande, mediCuba-Suisse, medico international schweiz, Associazione per l'Aiuto Medico al Centro America (AMCA), Association de solidarité Nicaragua-El Salvador Genève, Vereinigung Schweiz Cuba und der Heyva Sor a Kurdistane - Schweiz zusammengeschlossen, um die Petition "Unblock Solidarity" zu lancieren. Sie fordern die Bundesversammlung und die FINMA auf, von den Schweizer Banken zu verlangen, dass sie ihre Geschäftspraktiken an das humanitäre Völkerrecht anpassen und die Arbeit von gemeinnützigen Schweizer Vereinen und Organisationen nicht behindern. Die Petition läuft bis am 30. September 2023.


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1 https://news.un.org/es/story/2023/03/1519272